Die Baudenkmale des Stadtgebiets einschließlich der Ortsteile stehen in einer eigenen Liste, die sich auf die Landesdenkmalliste stützt. Wer ein älteres Haus umbauen will, prüft vorab, ob es dort verzeichnet ist; dann braucht schon ein Eingriff in Wand oder Boden eine Abstimmung.
Für die Sanitärplanung heißt das: Bevor Schlitze für neue Leitungen gestemmt oder Abläufe verlegt werden, sollte feststehen, was am Gebäude verändert werden darf. Ein Fachbetrieb kann die Leitungsführung dann so wählen, dass möglichst wenig geöffnet wird, etwa über vorhandene Schächte.