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Plattenbau & Neubau

Sanitärmangel im Neubau: Gewährleistung nutzen

Die Wohnung ist neu, die Fliesen glänzen, und plötzlich tropft es unter dem Waschtisch. Bei Neubauten gibt es Ansprüche gegen den Bauträger oder Verkäufer. Wer sie behalten möchte, sollte die Reihenfolge einhalten: erst dokumentieren, dann melden, dann instand setzen lassen.

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Was als Mangel gilt

  • Ein Sanitärmangel liegt vor, wenn die Installation von dem abweicht, was vertraglich vereinbart war oder üblicherweise erwartet werden darf.
  • Dazu zählen undichte Anschlüsse, Armaturen, die nicht richtig funktionieren, ein zu geringes Gefälle der Dusche oder Geräusche in der Leitung, die nicht vorgesehen sind.
  • Ob der Befund im Einzelfall ein Mangel ist, beurteilen Fachleute.
  • Auch Kleinigkeiten gehören in die Mängelliste, wenn sie die Funktion einschränken, etwa ein klemmender Hebel, eine Armatur mit zu geringem Durchfluss oder ein WC-Sitz, der nicht richtig sitzt.
  • Sammeln Sie sie, statt jeden einzeln zu melden.

Dokumentation zuerst

Halten Sie die Stelle mit Fotos und kurzen Videos fest, am besten mit Datum und einer Gesamtaufnahme, die den Raum zeigt. Beschreiben Sie in einem Satz, wann das Problem aufgefallen ist und wie es sich äußert. Bewahren Sie Übergabeprotokoll, Kaufvertrag und Baubeschreibung griffbereit auf; sie sind die Grundlage für jede Meldung. Legen Sie für die Mängel eine eigene Mappe an, in der Sie Datum, Foto, Beschreibung und Kopie des Schreibens ablegen. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen, etwa per Einschreiben oder Lesebestätigung, damit der Zeitpunkt der Meldung belegt ist.

Meldung an den richtigen Adressaten

Wenden Sie sich schriftlich an den Vertragspartner, also den Bauträger oder Verkäufer, und beschreiben Sie den Mangel so genau wie möglich. Nennen Sie, was Sie wünschen, nämlich die Beseitigung. Eine Frist setzen Sie so, wie es der Vertrag und Ihre Beratung nahelegen. Welche Zeiträume für Ihre Ansprüche gelten, steht laut Vertrag und ist im Zweifel zu erfragen. Reagiert der Vertragspartner nicht, fragen Sie erneut schriftlich nach und ziehen Sie eine Beratung hinzu, etwa durch einen Verbraucherverband, einen Bausachverständigen oder eine Fachanwältin. Eine Eskalation sollte gut dokumentiert sein.

Nicht eigenmächtig reparieren

  • Es ist verständlich, bei einem Wasseraustritt schnell Abhilfe schaffen zu wollen.
  • Schließen Sie dafür das Absperrventil und fangen Sie Wasser auf.
  • Eine Reparatur an der Installation ohne Abstimmung mit dem Vertragspartner kann jedoch Ansprüche gefährden.
  • Lassen Sie Arbeiten erst ausführen, wenn geklärt ist, wer sie übernimmt.
  • Beauftragt der Bauträger einen Betrieb für die Nacharbeit, bestehen Sie auf einem Termin, den Sie wahrnehmen können, und lassen Sie sich nach der Arbeit das Ergebnis erläutern.
  • Prüfen Sie die Stelle danach mehrere Tage lang auf Feuchte.

Wenn es dringend wird

Bei einem Leck, das Folgeschäden verursacht, ist die Abstimmung manchmal nicht abzuwarten. Dann sichern Sie die Stelle, dokumentieren Sie alles und informieren Sie den Vertragspartner und Ihre Versicherung. Ein Partnerbetrieb kann dabei helfen, den Schaden einzugrenzen; über den Umfang sprechen Sie direkt mit ihm. Wohnen Sie zur Miete in einem Neubau, ist nicht der Bauträger, sondern der Vermieter Ihr Ansprechpartner. Er kann seine Ansprüche an den Bauträger weitergeben, wenn Sie den Mangel genau und ohne Verzug melden.

Wann der Fachbetrieb gefragt ist

Läuft Wasser aus, ist ein Fachbetrieb zur Sicherung der Stelle sinnvoll, nachdem Sie den Vertragspartner informiert haben. Bei Zweifeln an Ansprüchen oder Fristen hilft eine Rechtsberatung.

Abreißzettel für den Notfall

Wer 01579 2841433 wählt, nennt zuerst die Adresse. Danach folgt, was sichtbar oder hörbar ist.

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