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Plattenbau & Neubau

Strangsanierung im Plattenbau: was Mieter vorab klären sollten

Der Aushang im Treppenhaus ist da: Die Leitungen im Haus werden erneuert. Für Sie als Mieterin oder Mieter heißt das vor allem, dass Handwerker in Bad und Küche arbeiten. Mit den richtigen Fragen an die Verwaltung wissen Sie früh, was auf Sie zukommt.

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Was die Ankündigung enthalten sollte

  • Eine seriöse Ankündigung nennt den Zeitraum der Arbeiten, die betroffenen Räume und eine Ansprechperson.
  • Fehlt eines davon, fragen Sie schriftlich nach.
  • Wichtig ist auch, ob nur die senkrechten Leitungen im Schacht erneuert werden oder zusätzlich die Anschlüsse an Waschbecken, Dusche und WC.
  • Das entscheidet, wie viel Fläche in Ihrer Wohnung geöffnet wird.
  • Bitten Sie außerdem um einen Ablaufplan je Etage.
  • Wissen Sie, an welchem Tag Ihr Strang an der Reihe ist, können Sie Urlaub, Schichtdienst und Besuch darauf abstimmen und müssen nicht tagelang bereitstehen.

Fragen zur Badzelle

  1. In vielen Plattenbauten sitzen die Leitungen hinter einer Verkleidung oder in einem Installationsschacht der Nasszelle.
  2. Fragen Sie, ob der Zugang vom Bad oder vom Flur aus erfolgt, ob Fliesen entfernt werden müssen und wer sie danach wieder schließt.
  3. Klären Sie außerdem, ob Ihr Bad in dieser Zeit benutzbar bleibt und wo Sie sich duschen können, wenn das Wasser abgestellt ist.
  4. Fragen Sie auch, ob Waschbecken, Spüle und WC in dieser Zeit durch Provisorien ersetzt werden und ob es Ersatzmöglichkeiten für Kochen und Hygiene gibt.
  5. Vor allem ältere Mieter und Familien mit kleinen Kindern sollten das vorab ansprechen.

Zugang und Anwesenheit

Die Handwerker müssen in die Wohnung. Erkundigen Sie sich, wie Termine abgestimmt werden und ob eine Vertretung, etwa eine Nachbarin mit Schlüssel, genügt, wenn Sie arbeiten. Räumen Sie den Bereich um Bad, Küche und Schacht frei, bevor es losgeht. Möbel, Waschmaschine und Regale, die vor dem Zugang stehen, bremsen sonst die ganze Etage aus. Halten Sie Ihre Einwände schriftlich fest, statt sie dem Vorarbeiter im Treppenhaus zuzurufen. Eine Mail oder ein Brief an die Verwaltung schafft Nachweise, falls später strittig ist, was zugesagt wurde und was nicht.

Schutz für Ihr Eigentum

Bei Stemmarbeiten entsteht Staub, der sich in der ganzen Wohnung verteilt. Fragen Sie nach Abdeckungen und nach der Reinigung. Fotografieren Sie Wände, Fliesen und Böden vorher, damit sich der Zustand später belegen lässt. Zerbrechliches und Wertvolles bringen Sie in ein anderes Zimmer. Prüfen Sie zudem, ob in Ihrer Wohnung eigene Einbauten betroffen sind, etwa ein selbst montierter Spiegelschrank, eine Duschkabine oder Küchenmöbel an der Schachtwand. Wer sie abbaut und wieder anbringt, sollte vorher geklärt sein.

Wenn die Wohnung leidet

Baustelle in der eigenen Wohnung ist belastend. Ob Sie dafür Ausgleich verlangen können und in welcher Form, hängt vom Mietvertrag und den Umständen ab. Das klärt der Mieterverein oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt, nicht die Handwerksfirma. Führen Sie ein kurzes Protokoll darüber, wann wo gearbeitet wurde und was nicht nutzbar war. Heben Sie Ankündigung, Mails und Fotos bis nach der Abnahme auf. Zeigt sich bei der Wiederinbetriebnahme ein Tropfen oder eine schief gesetzte Fliese, melden Sie es mit Datum und Bild, solange der Betrieb noch im Haus ist.

Wann der Fachbetrieb gefragt ist

Die Strangsanierung selbst gehört in die Hände eines Fachbetriebs, den die Hausverwaltung beauftragt. Zeigen sich nach den Arbeiten feuchte Stellen, Tropfen am Anschluss oder ein verändertes Abflussgeräusch, melden Sie das umgehend schriftlich der Verwaltung, damit ein Fachbetrieb nachsehen kann.

Plakat lesen, Nummer mitnehmen

Unter 01579 2841433 beschreiben Sie das Problem. Tropft es, rauscht es oder stinkt es? Oder läuft gar nichts mehr ab?

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