Ein Eigentümer, eine Verwaltung
Gehört das Haus einer Person oder einer Gesellschaft, entscheidet diese über Erneuerung und Zeitpunkt. Häufig übernimmt eine Hausverwaltung die Organisation: Sie holt Angebote ein, stimmt Termine ab und beauftragt den Betrieb, soweit der Eigentümer das beschlossen hat. Ansprechpartner für Mieter ist in diesem Fall die Verwaltung, die Entscheidung fällt auf der Eigentümerseite.