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Berliner Altbau

Steigleitung im Altbau: wer entscheidet über die Erneuerung?

Die Steigleitung versorgt alle Wohnungen übereinander mit Wasser, und genau deshalb kann keine einzelne Wohnung allein über sie bestimmen. Wer entscheidet, hängt von der Eigentumsform des Hauses ab.

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Ein Eigentümer, eine Verwaltung

Gehört das Haus einer Person oder einer Gesellschaft, entscheidet diese über Erneuerung und Zeitpunkt. Häufig übernimmt eine Hausverwaltung die Organisation: Sie holt Angebote ein, stimmt Termine ab und beauftragt den Betrieb, soweit der Eigentümer das beschlossen hat. Ansprechpartner für Mieter ist in diesem Fall die Verwaltung, die Entscheidung fällt auf der Eigentümerseite.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Sind die Wohnungen einzeln verkauft, gehört die Steigleitung zum gemeinschaftlichen Eigentum.
  • Über ihre Erneuerung beschließt die Eigentümerversammlung, und die Verwaltung führt den Beschluss aus.
  • Wer als Eigentümer Bedenken zum Umfang oder zur Finanzierung hat, bringt sie dort ein.
  • Wer seine Wohnung vermietet hat, sollte den Mieter frühzeitig informieren, denn für den Austausch muss die Wohnung zugänglich sein.

Und die Mieter?

Mieter entscheiden nicht mit, werden aber betroffen sein: Der Strang läuft oft durch Bad oder Küche, Wände werden geöffnet, das Wasser zeitweise abgestellt. Die Verwaltung gibt üblicherweise vorher bekannt, wann gearbeitet wird. Zeigt sich ein Mangel, etwa ein Tropfen oder ein Fleck am Schacht, ist er der Verwaltung unverzüglich zu melden; das verlangt § 536c BGB. Was über die Dauer von Arbeiten oder über Beeinträchtigungen gilt, klären Sie mit dem Mieterverein oder einer Anwältin oder einem Anwalt.

Woran sich Entscheider orientieren

Grundlage ist der Zustand des Strangs: Material, Alter der Verbindungen, bereits aufgetretene Schäden. Ein Partnerbetrieb kann typischerweise eine Bestandsaufnahme machen, die der Verwaltung oder der Versammlung als Entscheidungsgrundlage dient. Üblich ist, Arbeiten an mehreren Strängen oder in mehreren Geschossen zu bündeln, damit die Bewohner nicht mehrfach betroffen sind. Über Umfang und Kosten sprechen Verwaltung und Partnerbetrieb direkt.

Hinter dem Zähler beginnt die Hausinstallation

Für die Hausinstallation hinter dem Wasserzähler trägt die Eigentümerseite die Verantwortung; Fragen zur Leitung davor klären Eigentümer mit den Wasserbetrieben. Die Steigleitung gehört zur Hausinstallation. Arbeiten daran führen in Berlin nur Betriebe aus, die im Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe stehen.

Wann der Fachbetrieb gefragt ist

Sobald an der Steigleitung Feuchtigkeit, Verfärbung oder Druckverlust auffallen, sollte die Verwaltung einen eingetragenen Fachbetrieb mit einer Bestandsaufnahme beauftragen. Ein Partnerbetrieb kann diese typischerweise übernehmen.

Zettel ab, Rufnummer griffbereit

Sagen Sie unter 01579 2841433, wo das Problem auftritt. Haben Sie das Absperrventil schon geschlossen?

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