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Mieten & Recht

Kleinreparaturklausel bei Armaturen und WC

Manche Mietverträge schieben kleine Reparaturen an Armaturen oder WC auf den Mieter. Ob eine solche Klausel für Ihre Wohnung greift, ist eine Rechtsfrage. Hier geht es um allgemeine Hinweise ohne Rechtsberatung, weil Mietvertrag und Umstände den Ausschlag geben.

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Wie eine solche Klausel gemeint ist

Eine Kleinreparaturklausel soll regeln, dass Bewohner bei geringfügigen Schäden an Teilen, die sie ständig benutzen, einen Anteil der Kosten tragen. Typisch genannt werden Wasserhähne, Brausearmaturen, Absperrventile, Spülkasten-Technik oder Abflussstopfen. Der Gedanke dahinter: Was Sie täglich bedienen, nutzt sich durch Ihre Hände ab. Ob der konkrete Satz in Ihrem Vertrag wirksam ist, entscheidet nicht der Wortlaut allein.

Warum Wirksamkeit und Umfang offen sind

  • Klauseln dieser Art unterliegen strengen Anforderungen.
  • Geklärt werden muss unter anderem, welche Teile sie erfasst, ob sie Obergrenzen enthält und wie sie formuliert ist.
  • Die Prüfung, ob Ihre Klausel trägt, übernimmt der Mieterverein oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt, die Ihren Vertrag lesen.
  • Bis zur Klärung sprechen Sie offene Rechnungen mit der Hausverwaltung an.

Was als Kleinigkeit gilt und was nicht

Fachlich lässt sich trennen, welcher Teil eigentlich betroffen ist. Eine Dichtung im Wasserhahn oder ein Perlator am Auslauf ist ein Bauteil der Armatur. Dagegen betrifft ein Leck an der Leitung in der Wand, ein Steigstrang oder die Wasserzufuhr hinter dem Zähler das Haus insgesamt. Das ist keine Armatur im Sinne einer solchen Klausel. Auch ein nasser Fleck, der sich ausbreitet, ist selten eine Kleinigkeit und sollte der Hausverwaltung gemeldet werden.

Vor dem Handwerker die Rechnung ansehen

  1. Holen Sie nicht stillschweigend selbst einen Betrieb, wenn Sie nicht wissen, wer für den Defekt aufkommt.
  2. Teilen Sie der Hausverwaltung mit, was kaputt ist, und fragen Sie, wie sie vorgehen möchte.
  3. Bewahren Sie Rechnungen und Fotos auf.
  4. Falls Ihnen bereits etwas berechnet wurde, legen Sie Beleg und Mietvertrag bereit, wenn das Thema geklärt wird.

Selbst Hand anlegen: nur Sichtbares

Sie dürfen eine tropfende Armatur ansehen, den Perlator abschrauben und von Kalk befreien oder den Absperrhahn zudrehen. Arbeiten an der Trinkwasser-Installation hinter dem Wasserzähler gehören dagegen in die Hand eines Fachbetriebs, der im Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe eingetragen ist. Ein geprüfter Partnerbetrieb aus der Region kann Armaturen und Spülkästen typischerweise prüfen; über Umfang und Kosten sprechen Sie direkt mit ihm.

Wann der Fachbetrieb gefragt ist

Tropft es aus der Wand, am Anschluss hinter dem Wasserzähler oder ist ein Ventil nicht mehr zu schließen, braucht es einen Fachbetrieb. Dann zuerst absperren und die Hausverwaltung informieren.

Plakat lesen, Nummer mitnehmen

Unter 01579 2841433 beschreiben Sie das Problem. Tropft es, rauscht es oder stinkt es? Oder läuft gar nichts mehr ab?

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