Wie eine solche Klausel gemeint ist
Eine Kleinreparaturklausel soll regeln, dass Bewohner bei geringfügigen Schäden an Teilen, die sie ständig benutzen, einen Anteil der Kosten tragen. Typisch genannt werden Wasserhähne, Brausearmaturen, Absperrventile, Spülkasten-Technik oder Abflussstopfen. Der Gedanke dahinter: Was Sie täglich bedienen, nutzt sich durch Ihre Hände ab. Ob der konkrete Satz in Ihrem Vertrag wirksam ist, entscheidet nicht der Wortlaut allein.