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Mieten & Recht

Rohrbruch in der Mietwohnung: Zuständigkeiten im Überblick

Wenn in der Mietwohnung ein Rohr bricht, zählt zuerst, den Wasseraustritt zu stoppen. Danach stellt sich die Frage, wer was veranlasst und wer wofür aufkommt – und die Antwort hängt vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab.

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Zuerst: Wasser stoppen

Schließen Sie das Absperrventil der Wohnung oder des betroffenen Strangs. Hört der Wasseraustritt danach auf, liegt die Stelle dahinter; läuft weiter Wasser, kommt eine Leitung davor in Betracht. Sichern Sie austretendes Wasser mit Eimern und Handtüchern. Tritt Wasser an Lampe oder Steckdose aus, berühren Sie nichts und schalten den Strom nur über einen trockenen, gefahrlos erreichbaren Sicherungskasten ab; eine Elektrofachkraft sollte danach nachsehen. Fotografieren Sie Schaden, Leitung und Umgebung, bevor Sie aufräumen.

Anzeigen: wem und wie

  • Nach § 536c BGB melden Mieter einen Mangel dem Vermieter ohne Umweg und zeitnah.
  • Wer die Anzeige unterlässt, kann für Folgeschäden haften.
  • Melden Sie den Rohrbruch daher der Hausverwaltung oder dem Vermieter und vermerken Sie, wann und auf welche Weise Sie ihn bemerkt haben.
  • Aus Beweisgründen ist die schriftliche Anzeige ratsam.

Wer ist zuständig?

Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung so instand halten, dass sie wie vereinbart bewohnbar bleibt. Wasserleitungen im Haus gehören typischerweise zu seinem Bereich. Der Mieter ist dagegen für das zuständig, was er selbst verursacht hat. Wie im Einzelnen abgerechnet wird, hängt vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab; rechtlich berät der Mieterverein oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt.

Versicherung

Üblicherweise ist für Möbel und Einrichtung die Hausratversicherung vorgesehen, für Schäden am Gebäude durch Leitungswasser die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Was in Ihrem Fall gilt, klärt Ihre Versicherung.

Schaden dokumentieren

Machen Sie Fotos von der Austrittsstelle, den nassen Wänden, dem Boden und beschädigten Gegenständen. Notieren Sie Datum und Uhrzeit. Heben Sie nasse oder kaputte Dinge zunächst auf, wenn es möglich ist, damit sich der Schaden belegen lässt. Auch Gespräche mit Hausverwaltung oder Nachbarn halten Sie schriftlich fest.

Wenn die Wohnung darunter betroffen ist

Läuft Wasser in die Wohnung unterhalb, informieren Sie die Hausverwaltung darüber und klingeln Sie bei den Nachbarn. Fremde Wohnungen betreten Sie nur mit Einverständnis. Wer für welchen Schaden aufkommt, hängt von Ursache und Gebäudeaufbau ab.

Wenn der Vermieter nicht reagiert

  • Zeigen Sie den Schaden mit Fristsetzung schriftlich an.
  • Ist der Vermieter trotz Mängelanzeige und Fristsetzung im Verzug, kann der Mieter den Mangel unter Umständen auf eigene Veranlassung beheben lassen und Ersatz der Kosten fordern – allerdings nur für notwendige Aufwendungen.
  • Bei einem laufenden Wasseraustritt gehören Ventil und Meldung an die Hausverwaltung ohnehin an den Anfang, nicht erst ans Ende einer Frist.

Wann der Fachbetrieb gefragt ist

Arbeiten an der Leitung, etwa Abdichten oder Austauschen, gehören immer in Fachhand. Bei einem Rohrbruch kann ein Partnerbetrieb die undichte Stelle suchen und sichern. Was zu tun ist und was es kostet, klären Sie direkt mit dem Partnerbetrieb; Vermieter oder Hausverwaltung sollten vorab informiert sein.

Abreißen, anrufen, Leck melden

Wer 01579 2841433 wählt, nennt am besten drei Dinge. Das sind Ort, Geschoss und eine kurze Beschreibung.

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