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Mieten & Recht

Verstopfter Abfluss in der Mietwohnung: Vermieter oder Mieter?

Im Waschbecken steht das Wasser, und plötzlich stellt sich die Frage, wer sich um die Verstopfung kümmern muss. Als allgemeine Orientierung gedacht, nicht als Rechtsberatung; im Einzelnen kommt es auf Mietvertrag und Umstände an. Fachlich lässt sich aber recht gut eingrenzen, wo das Problem sitzt.

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Erst die Stelle eingrenzen

Entscheidend ist, ob nur ein Abfluss betroffen ist oder mehrere. Staut sich das Wasser allein im Waschbecken, sitzt die Ursache meist im Siphon oder im Rohrstück dahinter. Das liegt innerhalb Ihrer Wohnung und lässt sich zunächst selbst angehen. Laufen dagegen Dusche, Waschbecken und WC gleichzeitig schlecht ab, oder gluckert es in einem Siphon, wenn Sie woanders Wasser ablassen, kommt eine Ursache weiter hinten in Betracht, etwa im gemeinsamen Strang des Hauses.

Was Sie selbst versuchen dürfen

Eine Saugglocke ist das harmloseste Werkzeug. Setzen Sie sie dicht über dem Abfluss an und pumpen Sie mit gleichmäßigem Druck. Unter dem Waschbecken können Sie den Siphon abschrauben, wenn Sie vorher einen Eimer darunterstellen, und ihn ausspülen. Haare, Seifenreste und Fett sammeln sich dort besonders gern. Verzichten Sie auf scharfe Abflussreiniger aus der Flasche: Sie greifen Dichtungen an und können Spritzer auf der Haut hinterlassen. Fett und Speiseöl gehören nicht in den Ausguss.

Warum die Zuständigkeitsfrage nicht pauschal zu beantworten ist

Ob Vermieter oder Mieter die Kosten tragen, hängt unter anderem davon ab, wo die Verstopfung sitzt und wodurch sie entstanden ist. Ein verstopfter Gemeinschaftsstrang, der mehrere Wohnungen betrifft, spricht eher dafür, dass die Hausverwaltung sich kümmern muss. Bei einem Siphon, den Sie selbst zugesetzt haben, kann es anders aussehen, doch auch das lässt sich nicht verallgemeinern. Der Mietvertrag kann zusätzliche Regelungen enthalten. Eine verlässliche Einordnung gibt Ihnen der Mieterverein oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt.

Die Hausverwaltung einbinden

Sobald Sie vermuten, dass die Ursache außerhalb Ihrer Wohnung liegt, informieren Sie die Hausverwaltung. Nennen Sie, welche Abflüsse betroffen sind, seit wann das Problem besteht und ob Nachbarn dasselbe bemerken. Das hilft bei der Eingrenzung. Im Mehrfamilienhaus gehört der Fallstrang zur gemeinsamen Leitung, an der Sie ohnehin nicht selbst arbeiten sollten. Beauftragt die Verwaltung einen Betrieb, ist Ihr Zugang zur Wohnung meist nötig; sprechen Sie den Termin ab.

Wenn es dringend wird

Steigt Schmutzwasser aus Bodenablauf oder Dusche, ist das mehr als eine Unbequemlichkeit. Bedecken Sie nichts mit Tüchern, was Sie später nicht mehr benutzen wollen, schalten Sie keine Geräte in der Nähe der Nässe ein und melden Sie es der Hausverwaltung umgehend. Bleibt das Wasser stehen und der Strang ist vermutlich betroffen, ist ein Fachbetrieb für Rohrreinigung der nächste Schritt.

Wann der Fachbetrieb gefragt ist

Kommt Saugglocke und Siphonreinigung nicht weiter, oder sind mehrere Abflüsse betroffen, braucht es einen Fachbetrieb mit Rohrreinigungstechnik. Bei Rückstau aus dem Bodenablauf melden Sie es zusätzlich der Hausverwaltung.

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