Warum die Meldung zählt
§ 536c BGB verlangt, dass Mieter dem Vermieter einen Mangel der Mietsache rasch mitteilen, sobald sie ihn bemerken. Wer damit wartet, riskiert, dass ein kleines Problem größer wird und Streit über die Folgen entsteht. Die Hausverwaltung handelt in der Regel im Namen des Eigentümers; an sie richten Sie die Meldung, sofern der Mietvertrag nichts anderes vorsieht.