Zwei Policen, zwei Blickrichtungen
- Die Gebäudeversicherung gehört üblicherweise zum Haus und wird vom Eigentümer abgeschlossen.
- Sie ist für das Gebäude selbst vorgesehen, etwa für Leitungen, Wände und fest eingebaute Teile.
- Die Hausratversicherung gehört den Bewohnern und ist üblicherweise für bewegliche Dinge gedacht, also Möbel, Kleidung und Geräte.
- Welche Schäden im Einzelnen eingeschlossen sind, steht in den Bedingungen Ihrer Police; der Wortlaut ist dort maßgeblich.