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Wasserschaden: Hausrat- und Gebäudeversicherung im Überblick

Nach einem Wasserschaden geht es schnell um die Frage, welche Versicherung sich meldet. Zwei Policen kommen häufig ins Spiel, doch ihre Rollen sind verschieden. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung: Was gilt, klärt Ihre Versicherung.

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Zwei Policen, zwei Blickrichtungen

  • Die Gebäudeversicherung gehört üblicherweise zum Haus und wird vom Eigentümer abgeschlossen.
  • Sie ist für das Gebäude selbst vorgesehen, etwa für Leitungen, Wände und fest eingebaute Teile.
  • Die Hausratversicherung gehört den Bewohnern und ist üblicherweise für bewegliche Dinge gedacht, also Möbel, Kleidung und Geräte.
  • Welche Schäden im Einzelnen eingeschlossen sind, steht in den Bedingungen Ihrer Police; der Wortlaut ist dort maßgeblich.

Was Sie vor der Meldung festhalten

Machen Sie von jedem betroffenen Raum und jedem beschädigten Gegenstand Aufnahmen, bevor Sie aufräumen. Sammeln Sie, was kaputtgegangen ist, mit Anschaffungsjahr und, wenn vorhanden, Belegen oder Fotos aus früheren Zeiten. Halten Sie den Zeitpunkt fest, zu dem Ihnen der Schaden aufgefallen ist, und Ihre ersten Schritte. Werfen Sie nichts weg, bevor die Versicherung es nicht ausdrücklich freigibt, da sie die Gegenstände eventuell sehen möchte.

Wer wird informiert

  • Teilen Sie den Schaden zuerst der Hausverwaltung mit, damit die Eigentümerseite ihre Gebäudeversicherung einbinden kann.
  • Ihre eigene Hausratversicherung melden Sie gesondert, sofern Sie eine haben; viele Anbieter nennen dafür ein Schadenformular oder eine Servicenummer.
  • Wer wen wann benachrichtigen muss, regeln die jeweiligen Vertragsbedingungen.
  • Im Zweifel rufen Sie bei Ihrer Versicherung an und fragen nach, bevor Sie größere Schritte unternehmen.

Das Wasser gestoppt, der Schaden begrenzt

Kommt noch Wasser, schließen Sie das Absperrventil der betroffenen Stelle, falls Sie es erreichen. Fangen Sie austretendes Wasser auf und räumen Sie Wertvolles aus dem Nassbereich. Ist ein Bereich mit Lampen oder Steckdosen nass, berühren Sie die Stellen nicht; schalten Sie Strom nur über den Sicherungskasten ab, wenn Sie ihn erreichen, ohne sich zu gefährden oder nasse Stellen zu betreten, und lassen Sie die Elektrik von einer Fachkraft prüfen. Das Begrenzen des Schadens gehört in der Regel auch zu den Pflichten gegenüber der Versicherung.

Trocknung und Reparatur abstimmen

Bevor ein Betrieb mit Trocknung oder Reparatur beginnt, sprechen Sie sich mit der Hausverwaltung und, wo nötig, der Versicherung ab. Ein geprüfter Partnerbetrieb kann die Schadensstelle ansehen und typischerweise beschreiben, was zu tun wäre. Über Umfang und Kosten sprechen Sie direkt mit dem Betrieb.

Wann der Fachbetrieb gefragt ist

Bei Feuchtigkeit in Wänden, Decken oder Böden braucht es einen Fachbetrieb für Leckortung und Trocknung. Stimmen Sie den Auftrag mit Hausverwaltung und Versicherung ab.

Nix läuft ab? Nummer abreißen

Schildern Sie unter 01579 2841433, welcher Abfluss betroffen ist. Sagen Sie auch, ob mehrere Stellen stocken. Nennen Sie die Etage.

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